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Landesverband Hessen
 für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. |
 

 

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(06171) 74 09 1 (06171) 98 10 42

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Leben im Alter
"Erstmals erreicht eine vollständige Generation
von Menschen mit angeborener bzw. frühkindlich
erworbener Behinderung das Rentenalter."
Damit steht die Behindertenhilfe vor großen Herausforderungen. Die Folgen sind nicht nur ein höherer Finanzierungsbedarf, sondern auch die Notwendigkeit, neue Konzepte in der Gestaltung des dritten Lebensabschnitts für behinderte Menschen zu entwickeln.
Entscheidend ist, ob und wie der behinderte Mensch in seinem Lebensraum eingegliedert ist und damit auch in zunehmendem Alter sein Leben gestalten kann.
"Eingliederung, Teilhabe und Mobilität sind Ansprüche, für die es keine Altersgrenze gibt."
Welche Anforderungen sich daraus für die Arbeit für und mit alten behinderten Menschen ergeben, hat der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte in Eckpunkte zusammengefasst:
I. Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand

 1. Die Vorbereitung auf den Ruhestand ist eine Aufgabe
der Eingliederungshilfe. Dazu zählt die Biografiearbeit
ebenso wie der präventive Gesundheitsschutz und die
Ausprägung von Wünschen und Hobbys für die Zeit nach
dem Arbeitsleben.

 2. Der Lebensabschnitt "Alter" soll von vorangegangenen
Lebensabschnitten als getrennt erfahrbar sein.

 3. Der Übergang in den Ruhestand soll als eine
gemeinsame Aufgabe von Wohneinrichtungen und WfbM
unter Berücksichtigung einer einheitlichen
Hilfeplanung unterstützt werden.

 4. Durch Teilzeitarbeitsplätze und Arbeitszeitverkürzung
soll der Übergang des Abschnitts "Arbeitsleben"
bis zur Altersgrenze von 65 Jahren flexibel
gestaltet werden.
II. Wohnen im Alter

 1. Die eigene Wohnung ist durch bedarfsgerechte
Unterstützung so lange wie möglich zu erhalten.

 2. Der Wohn- und Lebensort in einer Einrichtung soll
im Alter durch ein Heimatrecht gesichert sein.

 3. Der Wunsch nach einer altersgemischten oder
altershomogenen Lebensform sollte respektiert werden.
Wohneinrichtungen sind, unabhängig von ihrer Form,
in der Verantwortung der Eingliederungshilfe/Be- hindertenhilfe zu schaffen und zu führen.
III. Tagesstruktur und Freizeitgestaltung

 1. Allgemein nutzbare Angebote der Freizeitgestaltung
und der Betreuung im Umfeld sollen vorrangig in Anspruch
genommen werden. Mobilität und Assistenz als
Voraussetzung dafür müssen sichergestellt werden.

 2. Eigenständige Angebote für alte behinderte Menschen
sollen träger- und einrichtungsübergreifend
ausgestaltet sein.

 3. Die Angebote sollen eine Tages-, Wochen- und Jahres-
struktur bieten. Dabei sollen Erfahrungen und soziale
Kontakte außerhalb der Wohneinrichtung ermöglicht
werden.

 4. Bei der Unterstützung und Versorgung alter
behinderter Menschen sollen professionelle, teil-
professionelle, familiäre und ehrenamtliche Elemente
verknüpft werden.

 5. Kompetenzerhaltung und Kompetenzverlagerung
sollen berücksichtigt werden.
IV. Pflege und medizinische Versorgung

 1. Die Erkenntnisse der Geriatrie, der Prävention und der
altersgerechten Lebensführung (Bewegung, Ernährung,
soziale Kontakte) sollen mit denen der Behindertenhilfe
verknüpft und für behinderte Menschen genutzt werden.

 2. Die Pflege alter behinderter Menschen hat ein
eigenständiges Pflegeanforderungsprofil. Sie ist
ganzheitlich und aktivierend zu erbringen.

 3. Grundpflege und zunehmende Behandlungspflege
sollen integriert erbracht werden.

 4. Krankheit und hohe Pflegebedürftigkeit können den
Verbleib am bisherigen Wohn- und Lebensort begrenzen.

 5. Soweit die Inanspruchnahme von Pflegeeinrichtungen
unumgänglich ist, soll die Heimateinrichtung weiterhin
Eingliederungshilfeleistungen erbringen können.
V. Sterben

 1. Erkenntnisse der Sterbebegleitung und der phalliativen
Medizin sind ebenso zu berücksichtigen, wie die
Erkenntnisse und Angebote der Hospizbewegung.

 2. Die Rahmenbedingungen der Institution müssen ein
würdevolles Sterben in spiritueller Selbstbestimmung
ermöglichen.

 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Mitbewohner
müssen bei der Verarbeitung von Tod und Sterben
unterstützt werden.
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