 |
 |
 |
 |
  |
Landesverband Hessen
 für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. |
 

 

  |
(06171) 74 09 1 (06171) 98 10 42

|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Informationsveranstaltung Erbrecht und Behindertentestament
| Da sich die Anfragen bezüglich Erbrecht und Behindertentestament in der Geschäftsstelle des Landesverbandes häufen, freuen wir uns besonders Ihnen mitteilen zu können, dass wir zwei Veranstaltungen zu diesem Thema anbieten. Hierfür begrüßen wir den berliner Rechtsanwalt Andreas Kaatz als Referenten in Hessen.
Seit über 10 Jahren hält Andreas Kaatz juristische Fachvorträge, z.B. im Arbeitsrecht, im Erbrecht und im Behindertenrecht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Vortragstätigkeit ist das Spezialthema „Behindertentestament“. Als Vater einer Tochter mit Down-Syndrom kennt er die besonderen Lebenssituationen von Eltern, die ein Kind mit Behinderung haben und sieht den notwendigen Regelungsbedarf.
Vorträge zu den Besonderheiten des Behindertentestaments hat er bereits in den verschiedensten Einrichtungen der Behindertenhilfe gehalten.
Auch in den Medien ist Andreas Kaatz verschiedentlich präsent, u.a. als Autor von Artikeln und juristischen Schriften und als Experte in „ARD-Ratgeber Recht“ zum Behindertentestament.
Über seine Referenzen und Schwerpunkte können Sie sich auch auf der Internetseite ra-kaatz informieren.
Die Informationsveranstaltungen eignen sich besonders für betroffene Personen bzw. Familien, aber auch Fachpersonen aus dem Bereich der Behindertenhilfe sind herzlich eingeladen.
Veranstaltung in Nordhessen
In Kooperation mit dem Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte im Schwalm-Eder- Kreis e.V.
Wann?
Dienstag, 06.März 2012 um 18 Uhr
Wo?
Behindertenwohnanlage VKM Schwalm-Eder- Kreis
Kassler Straße 39a
34212 Melsungen, Hessen
Veranstaltung in Südhessen
In Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Integration behinderter Taunus e.V.
Wann?
Mittwoch, 07. März 2012 um 18 Uhr
Wo?
Stadthalle Oberursel (Taunus)
Tagungsraum „Weißkirchen“
Rathausplatz 2
61440 Oberursel
Kosten?
Für Mitglieder des Landesverbands für Körper- und Mehrfachbehinderte Hessen e.V. ist die Veranstaltung und ein Beratungstermin kostenlos
Nichtmitglieder zahlen 5,- € pro Person
Einzelberatung
Des Weiteren bietet Herr Kaatz kostenlose Einzelberatungsgespräche zu Ihrem konkreten Fall an. Die Voranmeldung für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung.
Voranmeldung
Um Voranmeldung wird bis 01. März 2012 beim LVKM Hessen gebeten.
info@lvkm-hessen.de |  | Recht auf inklusive Bildung! Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Bundesländer zur Umsetzung auf
Auch im Schuljahr 2010/2011 ist in Deutschland der Zugang zur allgemeinen Schule für behinderte Kinder nicht selbstverständlich. „Es darf nicht sein, dass Betroffene gegen ihren Willen vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen bleiben“, betonte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. „Behinderte Mädchen und Jungen haben einen menschenrechtlichen Anspruch auf ein sinnvolles Bildungsangebot im allgemeinen Bildungssystem“, unterstrich Aichele unter Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Recht auf inklusive Bildung müsse in den Bundesländern deshalb stärker beachtet werden.
Diesen Standpunkt vertritt die Monitoring-Stelle auch in einer Stellungnahme zum Recht auf inklusive Bildung und dessen Bedeutung für die behördliche und gerichtliche Praxis, die heute veröffentlicht wurde. Darin bemängelt sie insbesondere den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (7 B 2763/09) vom 12.11.2009: Dem Gericht sei es nicht gelungen, die Behindertenrechtskonvention in allen Teilen richtig darzustellen und ihre Stellung und Bedeutung innerhalb der deutschen Rechtsordnung angemessen zu würdigen.
„Es ist ein strukturelles Problem, dass Behörden und Gerichte noch zu wenig über die Stellung und die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention wissen“, erklärte Aichele. Gemäß der Konvention seien sie dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu ergreifen, um behinderten Kindern und Jugendlichen einen diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu gewähren. Sollten Behörden dieser Verpflichtung nicht nachkommen, könne dies gerichtlich überprüft werden.
Die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Mai 2009 am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Umsetzung der Konvention zu überwachen.
Die Stellungnahme finden Sie hier: www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/presse/stellungnahmen.html
|  | Alte Parkausweise für Behindertenparkplätze verlieren Gültigkeit
| Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die vor 2001 ausgestellt wurden verlieren am 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Wer noch einen alten Parkausweis besitzt, sollte sich umgehend um eine neue Parkerlaubnis bemühen. Ab 1. Januar 2011 benötigt man den EU-einheitlichen Parkausweis, um auf Behindertenparkplätzen zu parken. Der neue Ausweis ist wie bisher bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis zu beantragen. Ab dem 01.01.2011 gilt das Parken auf einem Behindertenparkplatz mit einem alten Parkausweis als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft. |  | Neuer Wegweiser für Menschen mit Behinderung in Hessen
| 
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit hat den Wegweiser für Menschen mit Behinderung neu aufgelegt. Dieses Nachschlagewerk bietet Informationen für Menschen mit Behinderung, für Angehörige oder für pflegende Personen über:
rechtliche Ansprüche und Hilfen
Beratungs- und Unterstützungsangebote
Adressen von ambulanten Diensten
teil- und vollstationären Einrichtungen
viele Organisationen in Hessen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen.
Der Wegweiser kann online unter www.hessen.de (unter "Ministerium für Arbeit&Familie&Gesundheit" und dann "Infomaterial") als PDF heruntergeladen werden. In gedruckter Form kann der Wegweiser unter folgender Adresse bestellt werden:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611/817-0
Fax: 0611/80 93 99
|  | Inklusion- dabei sein von Anfang an!
|  
Am 08. Mai 2010 hat der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Hessen e.V. gemeinsam mit einer Selbsthilfe-organisation zur schulischen Inklusion und einem Verein der Behindertenhilfe einen Informationsstand über Inklusion von Menschen mit Behinderung und der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bad Homburger Fussgängerzone aufgestellt.
Viele Passanten waren neugierig auf das für sie meist neue Thema und liessen sich über die Bedeutung von Inklusion und eine inklusive Beschulung aufklären. Die Resonanz war vorwiegend positiv und praktische Beispiele wie das Leben von Menschen mit Behinderung aktuell aussieht und in wie vielen Bereichen behinderte Menschen in "Sondereinrichtungen" betreut werden, konnten die Wichtigkeit einer "Inklusionsbewegung" deutlich machen.
Ca. 200 Heliumluftballons wurden an Kinder verschenkt und mehr als 100 Luftballons flogen mit einer Postkarte über Inklusion in den Himmel, "um den Gedanken der Inklusion ins Land zu tragen". Die Absender der am weitesten geflogenen Luftballons erwarten Einkaufsgutscheine als Preise.
Zu bundesweiten Aktionen zum Thema Inklusion hatte die Aktion Mensch aufgerufen und Materialien zur Verfügung gestellt. Mit den Passanten wurde auch ein Plakat zum Thema gemalt, das auf der Homepage der Aktion Mensch ausgestellt werden soll.
Der Landesverband Hessen möchte sich bei der "Oberurseler Initiative zur schulischen Inklusion im Hochtaunuskreis" und dem "VzF TAunus" für die tatkräftige Unterstützung badanken. Danke auch an die Taunussparkasse und an die Karstadt Warenhaus GmbH für die Bereitstellung der Preise.
Die Gewinner der Luftballon-Aktion werden in Kürze hier bekannt gegeben und benachrichtigt. Vielen Dank für die Teilnahme!
|  | Steuererklärung leicht gemacht!
Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuer-merkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2009. So kann diese schrittweise und schnell bearbeitet werden.
Das Steuermerkblatt 2009/2010 berücksichtigt unter anderem die Änderungen, die sich durch das Wachstumsbeschleuni-gungsgesetz zum 1. Januar ergeben haben. Dazu gehört zum Beispiel die Erhöhung des Kindergeldes. Eingegangen wird ferner auf den gestiegenen Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge, den erwachsene Kinder nicht überschreiten dürfen, damit ihre Eltern Kindergeld beziehen können.
Ausführlicher als bisher und anhand vieler konkreter Beispiele wird erläutert, wie Eltern überprüfen können, ob ihnen im Jahr 2010 ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung zusteht. Berücksichtigt wird dabei die aktuelle Fassung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die 2009 stark überarbeitet wurde und für die Familienkassen verbindlich ist. Erstmals dargestellt wird außerdem, unter welchen Voraussetzungen eine Auszahlung des Kindergeldes an das Sozialamt erfolgen kann.
Das Steuermerkblatt 2009/2010 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung.
Wer die ab Februar 2010 erhältliche gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen möchte, sende bitte einen mit 90 Cent frankierten (an sich selbst adressierten) Rückumschlag  DIN lang  an den: BVKM, Stichwort „Steuermerkblatt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.
|  | UN-behindert leben in Deutschland?
|  
Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Hessen e.V. organisierte am 30.10.2009 gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern ( bvkm, IB, LAG gemeinsam leben-gemeinsamlernen, Cebeef und dem Zsl Frankfurt) eine Informationsveranstaltung mit dem Titel:
"Inhalt, Bedeutung und Auswirkung der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderung"
Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK). Schlüsselbegriffe der Konvention sind Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Seit März 2009 ist diese Konvention auch in Deutschland in Kraft getreten.
Dr. Valentin Aichele vom Institut für Menschenrechte in Berlin hat in der o.g. Veranstaltung über die Inhalte und das Veränderungspontial der Behindertenrechtskonvention referiert.
An diesem Abend nahmen cirka 100 Personen am Vortrag teil, darunter Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, Mitarbeiter der Behindertenhilfe und Engagierte aus Selbsthilfevereinen.
Wir danken vor allem unseren Kooperationspartnern für ihre Unterstützung und natürlich allen Teilnehmern für ihr Interesse.
|  |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
  |
 |
Calpe (Spanien) 2001 (auf Tuch, 60 x 50 cm) |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Hier finden Sie Aktuelles rund um den Verein ! |
 |
|